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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.09.1989 - 5 B 57.88   

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BVerwG, 12.09.1989 - 5 B 57.88 (https://dejure.org/1989,2669)
BVerwG, Entscheidung vom 12.09.1989 - 5 B 57.88 (https://dejure.org/1989,2669)
BVerwG, Entscheidung vom 12. September 1989 - 5 B 57.88 (https://dejure.org/1989,2669)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Wiederaufnahme eines durch ein rechtskräftig gewordenes Urteil beendeten Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (18)

  • BVerwG, 20.11.2000 - 5 B 65.00

    Prozessrecht - Gegenvorstellung; Frist; Frist für Erhebung einer

    Nach der Rechtsprechung des Senats sind Gegenvorstellungen gegen einen Beschluss, durch den die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen ist, aus Rechtsgründen ausgeschlossen (BVerwG, Beschlüsse vom 12. September 1989 - BVerwG 5 B 57.88 - >Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 273< und vom 23. Februar 2000 - BVerwG 5 B 102.99 - ebenso BVerwG vom 8. September 2000 - BVerwG 1 B 37.00 -).
  • BVerwG, 22.11.1993 - 11 C 24.93

    Voraussetzungen für eine Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs -

    Diese Rechtsauffassung steht, wie der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts auf Antrage bestätigt hat, nicht in Widerspruch zu dessen Beschluß vom 12. September 1909 - BVerwG 5 B 57.88 - (Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 273), wonach Gegenvorstellungen gegen einen Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts, durch den die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen worden ist, ausgeschlossen sind.
  • BVerwG, 23.02.2000 - 5 B 102.99

    Grundsätzlicher Ausschluss von Gegenvorstellungen gegen Beschlüsse -

    Nach der Rechtsprechung des Senats sind Gegenvorstellungen gegen einen Beschluß, durch den die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen ist, aus Rechtsgründen ausgeschlossen (Beschluß vom 12. September 1989 - BVerwG 5 B 57.88 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 273).
  • BVerwG, 13.08.1993 - 11 B 65.93

    Zurückweisung einer Gegenvorstellung mangels Verletzung rechtlichen Gehörs -

    Die Gegenvorstellung der Klägerin vom 29. Juli 1993 kann, auch wenn man von den Bedenken gegen ihre Zulässigkeit (§ 67 Abs. 1 Satz 1 VwGO; BVerwG, Beschluß vom 12. September 1989 - BVerwG 5 B 57.88 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 273) absieht, keinen Erfolg haben.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2003 - 18 B 656/03

    Unzulässigkeit der Gegenvorstellungen; Beschlüsse mit Rechtskraftwirkung;

    Nach der Rechtsprechung des BVerwG - vgl. Beschlüsse vom 12.9.1989 - 5 B 57.88 -, Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 273 und vom 20.11.2000 - 5 B 65.00 -, NJW 2001, 1294 m.w.N. - sind Gegenvorstellungen gegen Beschlüsse, durch die die Entscheidung der Vorinstanz rechtskräftig wird, grundsätzlich ausgeschlossen.
  • BVerwG, 05.03.1992 - 1 B 144.91

    Erfolg einer Gegenvorstellung ohne Vertretung durch einen Rechtsanwalt oder

    Da der Beschluß Rechtskraft erzeugt (§§ 121, 133 Abs. 4 VwGO), ist er auch mit einer Gegenvorstellung nicht angreifbar (Beschlüsse vom 3. März 1981 - BVerwG 3 CB 10.80 - und vom 12. September 1989 - BVerwG 5 B 57.88 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 195 und 273).
  • BVerwG, 21.05.1993 - 8 B 166.92

    Anfechtbarkeit der Zurückweisung einer Gegenvorstellung

    Das schließt hier einen Erfolg der "Gegenvorstellung" gegen den Senatsbeschluß vom 31. März 1993, der den Eintritt der Rechtskraft des Urteils des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 25. Juni 1992 zur Folge gehabt hat, aus Rechtsgründen aus (vgl. BVerwG., Beschluß vom 12. September 1989 - BVerwG 5 B 57.88 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 273).
  • BVerwG, 15.10.1991 - 3 B 32.91

    Anforderungen an die Zulassung der Revision eines bestandskräftig abgeschlossenen

    Ein derartiger Antrag ist nach der ständigen Praxis des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluß vom 12. September 1989 - BVerwG 5 B 57.88 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 273) abzulehnen.
  • BVerwG, 18.10.1994 - 1 B 136.94

    "Gegenvorstellung" nach Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Eine Änderung des Beschlusses ist grundsätzlich nicht zulässig (Beschluß vom 12. September 1989 - BVerwG 5 B 57.88 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 273).
  • BVerwG, 12.07.1991 - 7 B 75.91

    Zurückweisung einer Gegenvorstellung bei Unanfechtbarkeit

    Das schließt hier einen Erfolg der "Gegenvorstellung" gegen den Senatsbeschluß vom 20. Juni 1991, der den Eintritt der Rechtskraft des Beschlusses des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19. April 1991 zur Folge gehabt hat, aus Rechtsgründen aus (vgl. BVerwG, Beschluß vom 12. September 1989 - BVerwG 5 B 57.88 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 273).
  • BVerwG, 14.03.1997 - 1 B 22.97
  • BVerwG, 05.02.1993 - 1 B 192.92

    Zurückweisung von Gegenvorstellungen

  • BVerwG, 26.03.1999 - 1 B 113.98

    Auslegung des "Widerspruchs" einer Partei als Gegenvorstellung gegen einen

  • BVerwG, 12.12.1996 - 1 B 146.96

    Mißbräuchlichkeit eines Befangenheitsantrags - Zulässigkeit eines Antrags auf

  • BVerwG, 15.11.1991 - 1 B 106.91

    Einspruch gegen einen Beschluss über die Nichtzulassung einer Revision

  • BVerwG, 02.04.1997 - 1 B 11.97

    Verwerfung der Gegenvorstellung gegen einen ergangenen Beschluss wegen Besorgnis

  • BVerwG, 15.10.1990 - 7 ER 102.90

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 12.12.1996 - 1 PKH 22.96

    Mißbräuchlichkeit eines Befangenheitsantrags - Zulässigkeit eines Antrags auf

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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.09.1989 - 5 B 57.88   

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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Wertes des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit

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